Privatsphäre und Datenschutz – dank intelligenter Videoüberwachung

Karlsruhe /

Sie haben uns vielerorts im Blick, unter anderem an Flughäfen oder Bahnhöfen: Videokameras, die der Prävention und Aufklärung von Straftaten dienen. Können dabei die Privatsphäre der Bürger und der Datenschutz gewährleistet werden? Ja – durch intelligente Videoüberwachung. Sie macht Sicherheit und den Schutz der Persönlichkeitsrechte miteinander vereinbar. Das zeigen die neuesten Entwicklungen des Fraunhofer-Instituts für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB in Karlsruhe. Davon hat sich kürzlich auch der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl einen Eindruck verschaffen können.

Innenminister Thomas Strobl und Thomas Blenke (Mitglied des Landtags)
© Fraunhofer IOSB
Innenminister Thomas Strobl (li.) und Thomas Blenke (Mitglied des Landtages) informierten sich am Fraunhofer IOSB über die intelligente Videoüberwachung für mehr Privatsphäre und Datenschutz.
Dr.-Ing. Markus Müller (li.) und Dr. Jürgen Geisler
© Fraunhofer IOSB
Dr.-Ing. Markus Müller (li.) und Dr. Jürgen Geisler gaben der CDU-Delegation Einblicke in die intelligente Videoüberwachung für Privatsphäre und Datenschutz.
Innenminister Strobl vor ivisX-Monitoren
© Fraunhofer IOSB
Innenminister Strobl (li.) bekommt einen Einblick in ivisX, das Projekt für mehr Datenschutz und Privatsphäre am Fraunhofer IOSB in Karlsruhe.

Das neue baden-württembergische Polizeigesetz erlaubt Videoüberwachung im präventiv-polizeilichen Bereich in drei Fällen: an Kriminalitätsschwerpunkten, bei »gefährdeten Objekten« und bei öffentlichen Veranstaltungen, falls dort terroristische Anschläge drohen. Dabei wird erstmalig auch der Einsatz intelligenter Systeme ermöglicht, die dem Menschen hinter dem Bildschirm die Arbeit stark erleichtern können. »Ich bin überzeugt, dass die intelligente Videoüberwachung sowohl präventiv wie repressiv ein wichtiges Sicherheitsinstrument ist und unter den Gesichtspunkten Daten- und Privatsphärenschutz sehr gut ist«, sagte Strobl als er das Fraunhofer IOSB in Begleitung des Arbeitskreises »Inneres, Digitalisierung und Migration« der CDU-Landtagsfraktion unter dem Vorsitz des Innenpolitischen Sprechers und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Thomas Blenke besuchte.

In einer realen Anwendung soll parallel zur konventionellen Videoüberwachung die intelligente Technik getestet und weiterentwickelt werden – das Modellprojekt wird in Mannheim umgesetzt. »Die Privatsphäre ist uns ein wichtiges Anliegen. Unser Ansatz besteht darin, den gebotenen Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte technisch zu erzwingen. Dadurch werden diese Systeme unserer Überzeugung nach Akzeptanz finden«, erklärte Dr. Jürgen Geisler, stellvertretender Institutsleiter des Fraunhofer IOSB.

 

Personen, Szenen und irrelevante Bereiche werden verpixelt

Wie die intelligente Videoüberwachung funktioniert, erklärte Dr.-Ing. Markus Müller, Sprecher des Geschäftsfeldes Zivile Sicherheit am Fraunhofer IOSB. »Bei konventioneller Überwachungstechnik wird jede Person im Alltagsgeschäft in höchster Auflösung erfasst und gespeichert. Unsere intelligente Videoüberwachung bietet die Möglichkeit der ›kaskadierten Anonymisierung‹. Dabei werden irrelevante Bereiche, Szenen und Personen von der Technik beispielsweise ganz ausgeblendet oder verpixelt«, sagte Müller.

Entdeckt ein Algorithmus etwas Verdächtiges, dann wird das Bild vom System scharf gestellt und ein Alarm wird an einen menschlichen Operator ausgesendet. »Dafür entwickeln wir Verfahren, die zum Beispiel tätliche Übergriffe oder abgestellte und verwaiste Gegenstände erkennen sollen«, so Müller. Die Software kann Handlungsmuster identifizieren.

 

Videodaten werden nach bestimmter Zeit gelöscht

»Wenn alles verpixelt ist und die Kameratechnik erst dann für den Polizisten scharfstellt, wenn etwas passiert – wie zum Beispiel ein Faustschlag oder ein Gepäckstück liegt in der Gegend herum –, dann ist das Schutz der Privatsphäre. Weil die verpixelten Daten nach einem gewissen Zeitpunkt endgültig verschwinden sollen«, erklärte der baden-württembergische Innenminister Strobl. Intelligente Videoauswerteverfahren können bei einer Ermittlung auch nachträglich unterstützen, sofern in der Strafprozessordnung die rechtliche Ermächtigungsgrundlage besteht. Zum Beispiel sind von einem Täter manchmal sogenannte soft biometrische Merkmale wie Körpergröße, Accessoires oder Haarfarbe bekannt. »Diese Merkmale können meistens verändert werden und durch ihre geringe Unterscheidungsfähigkeit sind sie nicht zur Identifikation geeignet«, erklärte Müller. Allerdings kann die automatisierte Suche nach soft biometrischen Merkmalen in Videodaten den Ermittlern nach einer Straftat helfen: »In vielen Fällen sitzen Polizeibeamte oft endlose Stunden vor dem Bildschirm und sichten unzählige Videos. Unsere Systeme erleichtern und verkürzen diese mühsame Arbeit der Polizeibeamten«, so Müller.

 

ivisX bietet eine Lösung zur kriminologischen Videoauswertung, welche die Verarbeitung von Videomassendaten im Fall von großen Menschenansammlungen unterstützt und dabei eine Rekonstruktion von Straftaten ermöglicht.

 

Das Fraunhofer IOSB arbeitet seit Jahren an der Entwicklung und kontinuierlichen Verbesserung von musterbasierten Algorithmen zur automatischen Recherche in Bild- und Videodaten. Eine entsprechende Software ist bei manchen Landeskriminalämtern bereits im Einsatz.

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