Privatsphärenfreundlicher Betrieb von Dashcams

Dashcams, kleine Kameras die auf dem Amaturenbrett eines Fahrzeuges angebracht sind und das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, sind in den letzten Jahren auch in Europa immer beliebter geworden. Ihre Benutzer versprechen sich von den Aufzeichnungen eine schnellere Klärung von Verkehrsunfällen, vor allem wenn es um die eigene Unschuld geht.

Gleichzeitig ist die Verbreitung von Dashcams datenschutzrechtlich umstritten. Da in den aufgenommenen Bildern auch Passanten und KFZ-Kennzeichen erfasst werden, geht man gerichtlich von einer Erhebung personenbezogener Daten aus, was einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Gefilmten darstellt. Die Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs im Hinblick auf die Sicherheitsbedürfnisse der Dashcam-Benutzer ist umstritten.

Da die Vorteile von Dashcams jedoch kaum in Abrede gestellt werden können und somit großes Interesse an einem datenschutzfreundlichen Betrieb besteht, haben Hersteller in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, technische Lösungen in ihre Geräte einzubauen, um das Problem des Datenschutzes zu lösen.

Bereits marktüblich sind sogenannte Crashcams, die als datenschutzfreundlichere Variante der Dashcam gelten. Im Gegensatz zu Dashcams zeichnen Crashcams die Videodaten lediglich ereignisbezogen, anstatt kontinuierlich auf, etwa durch Beschleunigungssensoren ausgelöst. Wie das österreichische Bundesverwaltungsgericht in Wien im Januar 2015 entschied, werden auch hier personenbezogene Daten durch die Kamera erfasst.

Auch in der akademischen Forschung gibt es bereits seit längerem Ansätze, Überwachungskameras datenschutzfreundlicher zu gestalten. Falls es ein ausreichend gutes Verfahren zur Erkennung und Anonymisierung personenbeziehbarer Bildbereiche gibt, kann man die Datenschutzprobleme, die mobile Videoüberwachung mit sich trägt, effektiv reduzieren. Ein Problem ist dabei allerdings die beschränkte Rechnerleistung der kleinen Kameras, die nur für sehr einfache Anonymisierungsverfahren ausreicht.

Wir erarbeiteten daher einen Ansatz, der die Anonymisierung der Bilder an einen separaten, leistungsfähigeren Rechner auslagert. Hierzu wird in der Kamera ein spezielles Speichermedium eingesetzt, das aufgezeichnete Videos sofort verschlüsselt. Ein Zugriff auf dieses Speichermedium ist nur innerhalb eines kontrollierten Systems möglich, welches sicherstellt, dass die Aufzeichnungen der Dashcam vor dem Zugriff durch den Benutzer anonymisiert werden. Es wird auch sichergestellt, dass der Benutzer aufgezeichnete Daten weder modifizieren noch löschen kann.

So ist es möglich, Dashcams zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einzusetzen und gleichzeitig den Schutz der persönlichen Daten aller Verkehrsteilnehmer sicherzustellen.

Publikationen

2017

Wagner, Paul; Birnstill, Pascal; Krempel, Erik; Bretthauer, Sebastian; Beyerer, Jürgen:

Privacy dashcam - towards lawful use of dashcams through enforcement of external anonymization. In: Garcia-Alfaro, Joaquin: Data Privacy Management, Cryptocurrencies and Blockchain Technology: ESORICS 2017 International Workshops, Oslo, Norway, September 14-15, 2017. 

2017

Wagner, Paul; Birnstill, Pascal; Krempel, Erik; Bretthauer, Sebastian: 

Auf dem Weg zu datenschutzfreundlichen Dashcams: Technische Maßnahmen zur Erhöhung des Datenschutzes. In: DuD: Datenschutz und Datensicherheit 41 (2017), Nr.3, S.159-164.

2016

Wagner, Paul; Birnstill, Pascal; Krempel, Erik; Bretthauer, Sebastian; Beyerer, Jürgen:

Privacy-Dashcam - Datenschutzfreundliche Dashcams durch Erzwingen externer Anonymisierung. In: Mayr, Heinrich C. (Hrsg.); Gesellschaft für Informatik, Bonn: Informatik 2016. Informatik von Menschen für Menschen: 46. Jahrestagung der Gesellschaft für Informatik, 26. - 30. September 2016; Klagenfurt, Österreich.

 

Abteilung IAD des Fraunhofer IOSB

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